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Gerbrunn

Rathaus-Nachlese: Aus dem Gerbrunner Blättle { März 2024 }► 2024

Gemeinderat sortiert den Altort neu

Der Bebauungsplan Altort aus den 90er Jahren bereitete immer wieder Schwierigkeiten in der Umsetzung. Letzendlich definierte er eine Wunschvorstellung: Vorne zur Straße Garagen und Nebengebäude, dann eine Hofstruktur, dann die Wohnhäuser und anschließend die Gärten. Niemand konnte im Bestand bei Sanierungen oder bei Neubauten diese Festsetzungen umsetzen. Deshalb hat der Gemeinderat nun ein Änderungsverfahren auf den Weg gebracht. Teile des Bebauungsplanes sollen aufgehoben werden, parallel soll dann eine Gestaltungssatzung die wichtigen Dinge regeln, damit kein „städtebaulicher Wildwuchs“ entsteht. Ganz wichtig: die umfangreichen Grünzüge und unbebauten Flächen bleiben selbstverständlich erhalten. Beides war der SPD Fraktion besonders wichtig. Ergänzt wird das Paket mit einer Freiflächensgestaltungssatzung („keine Schottergärten“) und auch mit einem „kommunalen Programm“, wo Eigentümer Fördergelder von der Gemeinde und der Städtebauförderung erhalten können, wenn sie im Sinne der Gestaltungssatzung sanieren oder umbauen.